Allgemeine Auftragssbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge, auch soweit spätere Verträge ohne Beifügung der Bedingungen oder ohne Bezugnahme auf diese abgeschlossen werden.

  1. Wir verpflichten uns, den uns erteilten Auftrag nach bestem Wissen auf der Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Zahlen sowie der erteilten Auskünfte auszuführen. Eine  Überprüfung der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Zahlen sowie der erteilten Auskünfte auf Vollständigkeit und Richtigkeit liegt nicht in unserer Aufgabe. Bei Geräten mit Speichermedien gehen wir davon aus, dass diese keinen Liquidationswert haben, sofern personenbezogene Daten darauf noch gespeichert sind.
  2. Die von uns ausgesprochenen Vorschläge bzw. Empfehlungen ersetzen nicht die unternehmerische Entscheidung. Der wirtschaftliche Erfolg der aufgrund unserer Vorschläge bzw. Empfehlungen getroffenen Entscheidungen ist nicht Inhalt unserer vertraglichen Leistungen.
  3. Vertragsrechtliche Ansprüche jeder Art (einschließlich Gewährleistungs- und Schadensersatz-ansprüche) sind auf die Parteien des Auftrages beschränkt. Dritten gegenüber treffen uns keine vertraglichen Verpflichtungen.
  4. Mündliche Auskünfte und Ratschläge sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt werden.
  5. Gemäß Art. 17, der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), kommen wir der Verpflichtung nach, personenbezogene Daten von unseren Speichergeräten zu löschen, wenn diese nicht mehr benötigt werden bzw. die Rechtsgrundlage für eine Speicherung entfallen ist. Für die Behandlung von Daten, die sich auf den dem Gutachtenauftrag unterliegenden Geräten mit Speichermedien befinden, übernehmen wir lediglich die Verpflichtung, personenbezogene Daten weder zu nutzen noch zu bearbeiten noch weiterzuleiten.
  6. Ist Gegenstand des Auftrages die Erstellung eines Gutachtens, so verjähren etwaige Gewährleistungsansprüche innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung. Sonstige etwaige Schadensersatzansprüche aus unserer Gutachtertätigkeit, die nicht durch die Nr. 3. und 4. dieser Auftragsbedingungen ausgeschlossen sind, verjähren innerhalb von einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in welchem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach Ablieferung des Gutachtens.
  7. Die Zahlung der Vergütung kann nicht ganz oder teilweise wegen eines etwaigen Mangels eines Gutachtens verweigert werden, es sei denn, wir hätten den Mangel anerkannt oder er wäre rechtskräftig festgestellt.
  8. Wir sind berechtigt, nach erfolgter Auftragserteilung zur Gutachtenerstellung den Auftraggeber sowie das bewertete Unternehmen auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Sollte dieser Veröffentlichung aus wichtigem Grund widersprochen werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
  9. Der Auftrag und seine Durchführung unterliegen deutschem Recht.
  10. Änderungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  11. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Vollkaufleute ist Hamburg.
  12. Die Unwirksamkeit einer der vorgenannten Punkte lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Entsprechendes gilt bei teilweiser Unwirksamkeit, wenn ein abtrennbarer Teil einer Bestimmung betroffen ist.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Ein PDF mit den ausführlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) der Lueders & Partner GmbH im Rahmen der  EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kann auf der Seite Dokumente eingesehen und heruntergeladen werden. Bitte nehmen Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

 

06/2019